Psychotherapie bezeichnet die Behandlung seelischer Probleme mit Hilfe anerkannter psychotherapeutischer Verfahren.
Hierbei werden mehrere Ziele verfolgt:
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Seit 1967 werden psychotherapeutische Behandlungen in Deutschland durch die "Richtlinien für Psychotherapie" geregelt. Diese legen die Kriterien für eine wissenschaftlich fundierte Behandlung der psychischen Störungen von Krankheitswert fest. Die Kosten für derartige Behandlungen werden in der Regel von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen.
Richtlinien-Psychotherapie, d.h. die psychotherapeutische Behandlung von psychischen Symptomen, kann von approbierten Ärzten und Diplom-Psychologen ausgeübt werden, die zusätzlich zu ihrem Grundberuf eine mehrjährige psychotherapeutische Zusatzausbildung zum „Psychologischen Psychotherapeuten“ an einer dafür anerkannten Einrichtung absolviert haben.
Die wissenschaftlich anerkannten Behandlungsverfahren der Richtlinien-Psychotherapie, in denen sich Ärzte und Diplom-Psychologen qualifizieren können, sind:
Diese Therapieverfahren können als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden. Neue Methoden (DBT, EMDR, Paartherapie), deren Erfolg durch wissenschaftliche Studien belegt ist, können ggf. ergänzend in diese Verfahren mit einbezogen werden.
Die "Psychosomatische Grundversorgung", in der sich Ärzte und Diplom-Psychologen qualifizieren können, beinhaltet neben Gesprächen die Entspannungs- verfahren: